Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Referentenentwurf |
Datum: | 20.11.2009 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Referentenentwurf des "Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes"
Schlagworte: |
Bundessteuer, Kfz-Steuer, Kraftfahrzeugsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Autofahrer
Kurzkommentar: |
Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird. Ziel des Gesetzes ist es, eine Vereinheitlichung und Deregulierung der Normen zu erreichen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Ablösung der Rechtsverordnungen und Landesgesetze soweit möglich durch verbindliche bundesrechtliche Regelungen.
- Schaffung der Möglichkeit zur Vermeidung von Steuermindereinnahmen Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen im gesamten Bundesgebiet zu ermitteln.
- Erhaltung der Aufrechnungsbefugnisse der Landesfinanzbehörden durch Gläubiger- / Schuldnerfiktion bei der Aufrechnungserklärung.
- Erweiterung der Regelung über die Steuerbefreiung von Milchfahrzeugen, so dass die Mitnahme von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung durch Milchsammelfahrzeuge unschädlich ist.
- Beschränkung der Begünstigung von Diesel-Personenkraftwagen der Abgasstufe Euro 6 auf Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013.