|
Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | Referentenentwurf |
| Datum: | 20.11.2009 |
| Aktenzeichen: |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Bundessteuer, Kfz-Steuer, Kraftfahrzeugsteuer
|
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Autofahrer
|
Kurzkommentar2: |
Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird. Ziel des Gesetzes ist es, eine Vereinheitlichung und Deregulierung der Normen zu erreichen.
Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird. Ziel des Gesetzes ist es, eine Vereinheitlichung und Deregulierung der Normen zu erreichen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Ablösung der Rechtsverordnungen und Landesgesetze soweit möglich durch verbindliche bundesrechtliche Regelungen.
- Schaffung der Möglichkeit zur Vermeidung von Steuermindereinnahmen Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen im gesamten Bundesgebiet zu ermitteln.
- Erhaltung der Aufrechnungsbefugnisse der Landesfinanzbehörden durch Gläubiger- / Schuldnerfiktion bei der Aufrechnungserklärung.
- Erweiterung der Regelung über die Steuerbefreiung von Milchfahrzeugen, so dass die Mitnahme von Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung durch Milchsammelfahrzeuge unschädlich ist.
- Beschränkung der Begünstigung von Diesel-Personenkraftwagen der Abgasstufe Euro 6 auf Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013.

