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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.12.2009
Aktenzeichen: IV B 8 - S 7105/09/10003

Schlagzeile:

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (Nichtanwendung eines BFH-Urteils)

Schlagworte:

Nichtanwendungserlass, Organschaft, Umsatzsteuer, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29.1.2009, V R 67/07 entschieden, dass die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird.

Nach dem BMF-Schreiben ist das BFH-Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (sog. Nichtanwendungserlass).

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu folgenden Aspekten:

1. Wirtschaftliche Eingliederung nach Anordnung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung

2. Organisatorische Eingliederung nach Anordnung der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung

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