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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 18.11.2009
Aktenzeichen: IV B 4 - S 1301-RUSS/07/10002

Schlagzeile:

Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation

Schlagworte:

Doppelbesteuerungsabkommen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

In der Frage des Besteuerungsrechts der Gehälter der aus Deutschland entsandten Mitarbeiter der deutsch-russischen Auslandshandelskammer ist mit dem Ministerium der Finanzen der Russischen Föderation eine Vereinbarung nach Nr. 6 des Protokolls zu Artikel 15 DBA getroffen worden. Das Bundesfinanzministerium informiert über die Konsequenzen.

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