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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 28.10.2009
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2332/09/10004

Schlagzeile:

Einkommen-(lohn-)steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen

Schlagworte:

Arbeitslohn, Berufsunfall, Betriebliche Altersversorgung, freiwillige Unfallversicherung, Lohnsteuer, Reisekostenersatz, Schadensersatz, Sonstige Einkünfte, Unfallversicherung, Werbungskostenersatz

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das Bundesministerium der Finanzen zur einkommen(lohn-)steuerrechtlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen Stellung.

Das Schreiben ist in allen noch nicht formell bestandskräftigen Fällen anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 17. Juli 2000 - IV C 5 - S 2332 - 67/00 - (BStBl I S. 1204) wird aufgehoben.

Gliederung:
1. Versicherungen des Arbeitnehmers
1.1 Versicherung gegen Berufsunfälle
1.2 Versicherung gegen außerberufliche Unfälle
1.3 Versicherung gegen alle Unfälle
1.4 Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber
2. Versicherungen des Arbeitgebers
2.1 Ausübung der Rechte steht ausschließlich dem Arbeitgeber zu
2.1.1 Kein Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Beitragszahlung
2.1.2 Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung
2.1.3 Steuerfreier Reisekostenersatz und lohnsteuerpflichtiger Werbungskostenersatz
2.1.4 Schadensersatzleistungen
2.1.5 Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen
2.1.6 Sonstige Einkünfte nach § 22 Nummer 1 EStG
2.2 Ausübung der Rechte steht unmittelbar dem Arbeitnehmer zu
2.2.1 Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Beitragszahlung
2.2.2 Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung
2.2.3 Sonstige Einkünfte nach § 22 Nummer 1 Satz 1 EStG
3. Arbeitgeber als Versicherer
4. Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug
5. Lohnsteuerabzug von Beitragsleistungen
6. Betriebliche Altersversorgung
7. Anwendungsregelung

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