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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 10.07.2009
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Fragen und Antworten zum Bürgerentlastungsgesetz

Schlagworte:

Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Bürgerentlastungsgesetz, Einkommensteuervorauszahlungen, Günstigerprüfung, Haftpflichtversicherung, Krankengeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung, Sonderausgaben, Unfallversicherung, Vorsorgeaufwendungen, Vorsorgepauschale

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Alle Steuerzahler profitieren ab 2010 von einer Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz, die auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen ist. Danach werden Aufwendungen für die Basiskranken- und Pflegeversicherung, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern, ab 2010 in voller Höhe steuerlich berücksichtigt. Zum ersten Mal besteht zudem die Möglichkeit, die Beiträge für Kinder, die bei ihren Eltern privat mitversichert sind, vollständig abzusetzen. Aufwendungen für weitere Versicherungen (z.B. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung) können als sonstige Vorsorgeaufwendungen grundsätzlich weiterhin als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Das Bundesfinanzministerium beantwortet ausführlich die folgenden Fragen zu der Neuregelung ab 2010:

Heutige Rechtslage

- Wie werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zurzeit steuerlich berücksichtigt?
- Welche Beiträge können heute im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

- Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
- Gilt die Entscheidung auch für gesetzlich Krankenversicherte?

Neuregelung ab 2010

A. Versicherungsbeiträge / Sonderausgaben

- Für wen und in welcher Höhe können Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zukünftig berücksichtigt werden?
- Welche Auswirkungen hat die Vereinbarung eines Selbstbehalts?
- Wie sind Beitragsrückerstattungen steuerlich zu berücksichtigen?
- Sind die auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile zu berücksichtigen?
- Wird auch ein eventuell an die gesetzliche Krankenversicherung geleisteter Zusatzbeitrag steuerlich berücksichtigt?
- Können auch Beiträge für Wahl- bzw. Zusatztarife steuerlich berücksichtigt werden?
- In welchem Verhältnis steht der neue Basistarif zur Basisabsicherung?
- Werden die Beiträge zugunsten einer privaten Krankenversicherung nur dann berücksichtigt, wenn es sich um einen „Basistarif“ handelt?
- Weshalb werden nicht alle Beiträge - also auch für Wahl- und Zusatzleistungen - zu einer Krankenvollversicherung zum Abzug zugelassen?

B. Günstigerprüfung

- Kann es durch die Neuregelung zu Schlechterstellungen kommen?
- Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

C. Verfahren

- Wie erfährt das Finanzamt von den geleisteten Versicherungsbeiträgen und welche Daten werden von wem übermittelt?
- Gelten für bestehende Versicherungsverhältnisse Besonderheiten?
- Welche Funktion hat die Einwilligung des Steuerpflichtigen zur Datenübermittlung?
- Und wenn der Steuerpflichtige seine Einwilligung zur Datenübermittlung erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides abgibt?

D. Lohnsteuerverfahren / ESt-Vorauszahlungen

- Wie werden die Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerverfahren berücksichtigt? Wie erfährt der Arbeitgeber von der Höhe der geleisteten Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge?
- Gibt es bei der Veranlagung zur Einkommensteuer weiter eine Vorsorgepauschale?
- Wird die Neuregelung auch bei der Ermittlung der Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt?

E. Entlastungswirkungen

- Wie hoch sind die sich aus dem Gesetz ergebenden Entlastungen?
- Werden alle Steuerpflichtigen durch die verbesserte Abziehbarkeit von Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen entlastet?
- Wie verteilt sich das Entlastungsvolumen auf die verschiedenen Personengruppen?

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