Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 12.10.2009 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2361/09/10004 |
Schlagzeile: |
Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2010 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)
Schlagworte: |
Kirchenlohnsteuer, Lohnsteuer, Lohnsteuertabelle, Programmablaufplan, Solidaritätszuschlag
Wichtig für: |
Arbeitgeber
Kurzkommentar: |
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gibt das Bundesfinanzministerium den nach § 51 Absatz 4 Nummer 1a Einkommensteuergesetz aufzustellenden Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2010 bekannt. Der Programmablaufplan berücksichtigt die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.004 Euro und die Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland sowie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung West auf 66.000 Euro und die Festlegung für die Rentenversicherung Ost auf 55.800 Euro.