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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum:
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Fragen und Antworten zum Faktorverfahren

Schlagworte:

Arbeitslosengeld, Elterngeld, Ersatzleistungen, Faktorverfahren, Lohnersatzleistungen, Lohnsteuer, Steuerklasse

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 ist ab dem Veranlagungszeitraum 2010 ein Faktorverfahren zum Lohnsteuerabzug bei Ehegatten eingeführt worden, das Arbeitnehmer-Ehegatten neben den weiterhin möglichen Lohnsteuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen können. Mit dem neuen Faktorverfahren entspricht der Lohnsteuerabzug in der Regel annähernd der Jahreseinkommensteuer. So soll die Hemmschwelle für den Ehegatten mit dem geringeren Einkommen verringert werden, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Obwohl bei der Steuerveranlagung ein Ausgleich erfolgt, erschien bislang dem Ehepartner mit der Steuerklasse V eine Tätigkeit aufgrund der hohen Lohnsteuer häufig nicht lohnenswert.

Das Bundesfinanzministerium beantwortet folgende Fragen zum Faktorverfahren:
- Was ist das?
- Ab wann kann das Faktorverfahren angewendet werden?
- Wer kann das Faktorverfahren anwenden?
- Welche Vorteile hat das Faktorverfahren?
- Ist das Faktorverfahren Pflicht?
- Muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden?
- Welche Auswirkungen ergeben sich bei Entgelt-/Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld)?
- Wer ermittelt den Faktor?
- Wie kann das Faktorverfahren angewendet werden?
1. Eintragung des Faktors durch das Finanzamt:
2. Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber:
- Was passiert mit Freibeträgen?
- Was passiert bei Veränderung des Einkommens?

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