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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Schreiben
Datum: 16.10.2009
Aktenzeichen: IV B 9 - S 7279/0

Schlagzeile:

Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt

Schlagworte:

Bauleistungen, Bauunternehmen, Reverse Charge, Steuerschuldnerschaft, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Bauunternehmer

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben nimmt zum Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2UStG) bei Bauleistungen Stellung, insbesondere zur Auslegung des Begriffs des Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt.

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