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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 05.11.1996 |
| Aktenzeichen: | IX R 42/94 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Baudenkmal, Bescheinigung, Bindungswirkung, nachträgliche Herstellungskosten, Wintergarten
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Die Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 82i Abs. 2 EStDV, daß die Herstellungskosten für Baumaßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren, ist für das Finanzamt auch insoweit bindend, als die Herstellungskosten den Bau eines Wintergartens betreffen (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92).

