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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.11.2008
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2226/07/10001

Schlagzeile:

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Umsatzsteuererstattungen

Schlagworte:

Umsatzsteuer, Umsatzsteuererstattung, Umsatzsteuervorauszahlung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG und Umsatzsteuererstattungen als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG.

Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil vom 1. August 2007 entschieden, dass Umsatzsteuervorauszahlungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG sind. Daher werden sie in dem Kalenderjahr als Betriebsausgabe oder Werbungskosten erfasst, in dem sie entstanden sind, sofern sie innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung dieses Kalenderjahres entrichtet wurden. Diese Grundsätze gelten für Umsatzsteuererstattungen entsprechend.

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