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Quelle: |
Finanzgericht Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 14.01.2008 |
| Aktenzeichen: | 4 K 4381/05 Kg |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
behinderte Kinder, Behinderung, Kindergeld, Selbstunterhalt, Unterhalt
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 61/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2008):
Setzt der Kindergeldanspruch für ein über 27 Jahre altes behindertes (60 v.H.) Kind voraus, dass nicht nur die Behinderung, sondern auch die durch die Behinderung bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 14.01.2008 (4 K 4381/05 Kg)

