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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 23.10.2008
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2334/08/10010

Schlagzeile:

Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG)

Schlagworte:

Dienstwagen, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Firmenwagen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

In einem aktuellen Schreiben nimmt das BMF Stellung zur Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Konkret geht es um die Anwendung der Urteile des BFH vom 4. April 2008 mit den Aktenzeichen VI R 85/04 und VI R 68/05.

Die Rechtsgrundsätze der Urteile werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt. Das BFH-Urteil VI R 85/04 ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das BFH-Urteil VI R 68/05 ist im Ergebnis im Wege einer Billigkeitsregelung anzuwenden.

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