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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 19.12.2007 |
| Aktenzeichen: | IX R 30/07 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 17.04.2007 |
| Aktenzeichen: | 10 K 4626/06 |
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Schlagzeile: |
Einkunftserzielungsabsicht bei einem nicht mehr zu realisierenden Vermietungsobjekt
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Schlagworte: |
Bebauungsplan, Einkünfteerzielungsabsicht, Einkunftserzielungsabsicht, Grundstück, Liebhaberei, Veräußerungsabsicht, Vermietung, Vermietungsabsicht, Werbungskosten
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Wichtig für: |
Vermieter
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Kurzkommentar2: |
Ist die Errichtung von Mietwohnungen nicht mehr zu realisieren, weil eine Änderung des Bebauungsplans abgelehnt wird, spricht dies bei einem unbebauten – nie vermieteten – Grundstück gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht.

