Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 16.07.2008 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2007
Schlagworte: |
Betriebsprüfung, Entnahme, Richtsatzsammlung, Schätzung, Unentgeltliche Wertabgaben, Verprobung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2007 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2008 bekannt gegeben.
Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.