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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.02.2008 |
| Aktenzeichen: | 8 K 2100/07 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Existenzgründer, Existenzgründung, Investitionsabsicht, Rücklage, verbindliche Bestellung
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 16/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Ist für die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG für einen neu gegründeten Betrieb die verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen oder Investitionsgüter erforderlich?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 7g Abs 3; EStG § 7g Abs 7
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 22.2.2008 (8 K 2100/07)

