Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 05.05.2008 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2176/07/0009 |
Schlagzeile: |
Auswirkung der Anhebung der Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
Schlagworte: |
Altersgrenze, Bewertung, Pensionsrückstellung, Rentenversicherung, Übergangsregelung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20. April 2007 (BGBl I S. 554) werden die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang der Versicherten stufenweise heraufgesetzt. Diese Neuregelung wirkt sich auf die Festlegung des Pensionsalters nach R 6a Abs. 11 EStR 2005 aus. Das BMF-Schreiben regelt hierzu Einzelheiten.
Hinweis: Die Regelungen des Schreibens können erstmals der Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres zugrunde gelegt werden, das nach dem 30. April 2007 (Tag der Veröffentlichung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes im Bundesgesetzblatt) endet. Sie sind spätestens in der Bilanz des ersten Wirtschaftsjahres zu berücksichtigen, das nach dem 30. Dezember 2008 endet (Übergangszeit). Der Übergang hat einheitlich für alle Pensionsverpflichtungen des Unternehmens zu erfolgen. Ab dem Übergangszeitpunkt ist das BMF-Schreiben vom 29. Dezember 1997 (BStBl I S. 1023) nicht weiter anzuwenden.