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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 14.05.2008
Aktenzeichen: IV B 4 - S 1361/07/0001

Schlagzeile:

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission: Vereinbarkeit des § 15 AStG mit EU Recht

Schlagworte:

Außensteuerrecht, EU-Kommission, Vertragsverletzungsverfahren

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die EU-Kommission hat die Bundesregierung gemäß Artikel 226 Abs. 1 EG-Vertrags aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den durch § 15 AStG verursachten Verstoß gegen Verpflichtungen aus Artikel 56 und 18 EG-Vertrag und, soweit Island und Norwegen betroffen sind, aus Artikel 40 EWR-Vertrag zu beseitigen. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Hinblick auf die von der Kommission getroffenen Beanstandungen den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des § 15 AStG vorzuschlagen.

Das Bundessfinanzministerium regelt, wie bei der Anwendung des § 15 AStG bis zu einer gesetzlichen Neuregelung zu verfahren ist. Die Grundsätze sind in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer nicht bestandskräftig festgesetzt ist.

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