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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 22.05.2008
Aktenzeichen: IV B 8 - S 7100/07/10007

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausgleichsansprüchen nach Beendigung eines Leasingvertrages

Schlagworte:

Ausgleichsanspruch, Finanzierungsleasing, Leasing, Leistungsaustausch, Minderwertausgleich, Schadensersatz, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium regelt die umsatzsteuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Leasingverträgen.

Für die umsatzsteuerliche Beurteilung kommt es danach auf die zivilrechtliche Einordnung als Primär- oder Sekundäranspruch nicht entscheidend an. Ihr kann allenfalls indizielle Wirkung bei der Frage nach dem Vorliegen eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschverhältnisses oder eines echten Schadensersatzes beigemessen werden.

Das BMF geht insbesondere auf folgende Punkt ein:
1. Ausgleich für künftige Leasingraten
2. Minderwertausgleich

Bitte beachten:
- Die vom BMF aufgestellten Grundsätze finden keine Anwendung auf Fälle des Finanzierungsleasings, bei denen gem. Abschnitt 25 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UStR 2008 eine Lieferung an den Leasingnehmer vorliegt.
- Das BMF-Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 20. Februar 2006 (Aktenzeichen: IV A 5 - S 7100 - 23/06).

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