Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.03.2008 |
Aktenzeichen: | 1 K 486/05 |
Schlagzeile: |
Nachträgliche Zuwendung an eine Stiftung als Schenkung
Schlagworte: |
Familienstiftung, Freigebige Zuwendung, Schenkung, Schenkungsteuer, Stiftung, Zuwendung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Zuwendung an eine Familienstiftung erfüllt auch dann den Tatbestand einer freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn der Zuwendende zugleich Begünstigter nach dem Stifungszweck ist.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 22/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Nachträgliche Zuwendung an die Stiftung als Schenkung (Zustiftung).
Ist eine Zuwendung des nach dem Stiftungszweck Begünstigten an "seine" Familienstiftung über das eigentliche Stiftungskapital hinaus eine Schenkung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 8 S 1
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 27.3.2008 (1 K 486/05)