Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 30.05.2008
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2257/08/10001

Schlagzeile:

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Fernseh-Preisgeldern

Schlagworte:

Fernseh-Preisgelder, Fernsehshow, Kandidat, Preisgeld, sonstige Einkünfte

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. November 2007 (Aktenzeichen IX R 39/06) entschieden, dass Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sind. Entscheidendes Kriterium für die Steuerbarkeit ist, dass der Auftritt des Kandidaten und das gewonnene Preisgeld in einem gegenseitigen Leistungsverhältnis stehen.

Das Bundesfinanzministerium nimmt zur Anwendung des Urteils Stellung und nennt Anhaltspunkte, die für ein zur Steuerbarkeit führendes gegenseitiges Leistungsverhältnis sprechen.

Liegen allerdings keine der vom BFH genannten Anhaltspunkte vor, bleibt es auch bei im Rahmen von Fernsehsendungen gewonnenen Geldern bei nicht steuerbaren Einnahmen.

Hinweis: Siehe zur ertragsteuerlichen Behandlung der Einnahmen prominenter Kandidaten aus Spiel- und Quizshows das BMF-Schreiben vom 27. April 2006.

zur Suche nach Steuer-Urteilen