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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 31.03.2008
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2223/07/0018

Schlagzeile:

Übergangsfrist bei Verwendung der Muster für Zuwendungsbestätigungen

Schlagworte:

Muster, Spende, Spendenbegünstigte Zwecke, Übergangsfrist, Zuwendungsbestätigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind grundsätzlich für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bis zum 31. Dezember 2008 noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen weiter verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2007 erforderlichen, rein redaktionellen Anpassungen können vom Spendenempfänger selbstständig vorgenommen werden.

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