Quelle: |
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.01.2008 |
Aktenzeichen: | 3 K 536/06 |
Schlagzeile: |
Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft
Schlagworte: |
Bindungswirkung, Feststellung, Gesellschafterwechsel, Gewerbesteuer, Gewerbeverlust, Personengesellschaft, Unternehmeridentität, Verlust, Zurechnung
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 11/08 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 19.6.2008):
Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft: Inwieweit entfaltet ein bestandskräftiger Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes Bindungswirkung, wenn das Ausscheiden von Gesellschaftern nicht berücksichtigt wurde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GewStG § 10a; AO § 182 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern , Entscheidung vom 30.1.2008 (3 K 536/06)