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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 14.02.2008 |
| Aktenzeichen: | 10 K 7404/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ausland, Gemeinschaftsrecht, Privatschule, Schulgeld, Sonderausgabe
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts Köln ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 15/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 18.4.2008):
Schulgeldzahlungen für Privatschulen im EU-Ausland: Können Schulgeldzahlungen an eine auf die Förderung hochbegabter Kinder spezialisierte schottische Privatschule nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden? Liegt kein Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot vor, wenn Schulgeldzahlungen an eine vergleichbare inländische Schule wegen des Verbots der Sonderung von Schülern nach den Besitzverhältnissen der Eltern (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG) nicht anerkannt werden könnten?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 10 Abs 1 Nr 9; GG Art 7 Abs 4 S 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 14.2.2008 (10 K 7404/01)

