Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 13.03.2008 |
Aktenzeichen: | IV C 1 - EZ 1000/08/10001 |
Schlagzeile: |
Eigenheimzulage auch für Wohnung in anderem EU-Mitgliedstaat
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Januar 2008 in der Rechtssache C-152/05 entschieden:
„Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG verstoßen, dass sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes in seiner 1997 bekannt gemachten und durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.“
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das Bundesfinanzministerium zu dem Urteil Stellung.
Die Grundsätze des Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.