Quelle: |
Bundeszentralamt für Steuern |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 22.02.2008 |
Aktenzeichen: | Newsletter Familienleistungsausgleich 02/2008 |
Schlagzeile: |
Fahrten des Kindes zur Berufsschule als beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
Schlagworte: |
Auswärtstätigkeit, Berufsschule, Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, Fahrtkosten, Kindergeld, Lohnsteuer-Richtlinien 2008, LStR 2008, Reisekosten
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Bundeszentralamt für Steuern befasst sich in seinem „Newsletter Familienleistungsausgleich Ausgabe Februar 2008“ mit der Frage, wie ab 2008 die Fahrten eines Kindes zur Berufsschule zu behandeln sind.
Im Newsletter wird anhand eines Beispiels erläutert, dass die Grundsätze für Auswärtstätigkeiten maßgebend sind, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines Ausbildungsdienstverhältnisses oder als Ausfluss seines Dienstverhältnisses zu Fortbildungszwecken vorübergehend eine außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers gelegene Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte aufsucht.
Hintergrund: Durch die Neuregelung des Reisekostenrechts in den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008) wurden die bisherigen Reisekostenarten Dienstreise, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit in einen einheitlichen Begriff der „beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit“ zusammengefasst.