Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Entwurf |
Datum: | 20.02.2008 |
Aktenzeichen: | (Zinsschranke) |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Anwendungserlasses zur Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG)
Schlagworte: |
Aufzinsung, EBITDA, Eigenkapitalvergleich, Escape-Klausel, Finanzierung, Fremdkapital, Gesellschafterfremdfinanzierung, Konzernzugehörigkeit, Öffentlich Private Partnerschaften, Öffentliche Hand, Organschaft, Unternehmensteuerreform, Unternehmensteuerreform 2008, Zinsschranke
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Anwendungserlasses zur Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) vorgelegt, die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 neu eingeführt wurde.
Bis zum 14. März 2008 findet eine schriftliche Anhörung der Spitzenorganisationen und Verbände zum Entwurf des Anwendungsschreiben statt.
Gliederung des Entwurfs:
I. Zeitliche Anwendung
II. Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4h Abs. 1 EStG, § 8a Abs. 1 KStG)
1. Betrieb
2. Kapitalforderungen/Fremdkapital
3. Zinsaufwendungen/Zinserträge
4. Aufzinsung
5. Abtretung
a. Abtretung einer Forderung aus der Überlassung von Geldkapital
b. Abtretung einer Forderung aus schwebenden Geschäften
6. Steuerliches EBITDA
7. Zinsvortrag
8. Mitunternehmerschaften
9. Organschaften
III. Ausnahmetatbestände (§ 4h Abs. 2 EStG)
1. Freigrenze
2. Konzernzugehörigkeit
3. Eigenkapitalvergleich bei konzernzugehörigen Betrieben (Escape-Klausel)
IV. Gesellschafterfremdfinanzierung
V. Öffentlich Private Partnerschaften
VI. Öffentliche Hand
VII. Sonderfälle