Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.05.2007 |
Aktenzeichen: | 1 K 1565/06 E |
Schlagzeile: |
Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden als außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
außergewöhnliche Belastung, Grundwasserschaden, Wasserschaden
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen zur Behebung von Planungsfehlern des Bauträgers – wie die Nichtberücksichtigung des Wiederanstiegs des Grundwasserspiegels nach Verlagerung des Braunkohleabbaus – sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.