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Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 25.05.2007 |
| Aktenzeichen: | 1 K 1565/06 E |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
außergewöhnliche Belastung, Grundwasserschaden, Wasserschaden
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Aufwendungen zur Behebung von Planungsfehlern des Bauträgers – wie die Nichtberücksichtigung des Wiederanstiegs des Grundwasserspiegels nach Verlagerung des Braunkohleabbaus – sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

