Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 14.01.2008 |
Aktenzeichen: | IV B 7 - S 2861/07/0001 |
Schlagzeile: |
Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach der Änderung durch das SEStEG
Schlagworte: |
Körperschaftsteuer, Körperschaftsteuerguthaben
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Hintergrund: Durch das SEStEG wurde das bisherige ausschüttungsabhängige System der Körperschaftsteuerminderung durch eine ratierliche Auszahlung des zum maßgeblichen Stichtag vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens ersetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben wird im Regelfall letztmalig auf den 31. Dezember 2006 ermittelt. In einigen Sonderfällen (Umwandlungen, Liquidation) kann der Stichtag auch vor dem 31. Dezember 2006 liegen. Innerhalb des Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 hat die Körperschaft einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des ermittelten Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen. Das BMF nimmt zur Anwendung des § 37 Abs. 7 KStG Stellung.