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Quelle: |
Europäischer Gerichtshof (EuGH) |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 17.01.2008 |
| Aktenzeichen: | C-152/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Eigene Wohnzwecke, Eigenheimzulage, Inland, Vertragsverletzung
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG verstoßen, dass sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.
Schlagworte des EuGH:
– Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats
– Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG
– Nationale Rechtsvorschriften
– Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
– Wohnung, die im Inland belegen sein muss

