Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.08.2007 |
Aktenzeichen: | I R 78/06 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.09.2006 |
Aktenzeichen: | 15 K 457/05 F |
Schlagzeile: |
Erstmalige Feststellung des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art - Berücksichtigung von Einlagen zum Ausgleich von Verlusten
Schlagworte: |
Anfangsbestand, Betrieb gewerblicher Art, Einlagekonto, Körperschaftsteuer, Systemwechsel, Verlust
Wichtig für: |
Kommunen
Kurzkommentar: |
Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, erhöhen nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos .