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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 19.01.2007 |
| Aktenzeichen: | IV C 8 - S 2255 - 2/07 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Geldvermögen, Schuldentilgung, Vermögensübergabe, Wiederkehrende Leistungen
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Im Urteil vom 1. März 2005 - X R 45/03 - hat der BFH entschieden, dass anlässlich der Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG begründet werden kann, wenn dieses Vermögen vom Übernehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Schulden verwendet wird, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von Ertrag bringendem Vermögen - im Urteilsfall eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses - finanziert worden war.
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind diese Grundsätze des BFH-Urteils aus den im BMF-Schreiben genannten Gründen über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

