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Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.09.2007 |
| Aktenzeichen: | 16 K 12/07 |
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Schlagzeile: |
Lieferung von Strom aus selbst betriebenen Blockheizkraftwerk im eigenen Einfamilienhaus
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Schlagworte: |
Blockheizkraftwerk, Strom, Umsatzsteuer, Unternehmen, Unternehmer, Vorsteuerabzug
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Unternehmereigenschaft durch Lieferung von Strom aus selbst betriebenen Blockheizkraftwerk im eigenen Einfamilienhaus ist
unabhängig von der Entgeltshöhe gegeben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 80/07 ist folgende Rechtsfrage beim BFH anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.12.2007):
Wird eine Privatperson durch die Einspeisung von Strom, der im privaten Einfamilienhaus produziert wird, in das öffentliche Stromnetz zum Unternehmer und ist er dadurch zum Vorsteuerabzug berechtigt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 2 Abs 1; UStG § 15 Abs 1 Nr 1
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 27.9.2007 (16 K 12/07)

