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Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 28.06.2007 |
| Aktenzeichen: | 8 K 129/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitslohn, b.v.b.a., Belgien, DBA-Belgien, Doppelbesteuerung, Geschäftsführer
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Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 54/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Fällt der Arbeitslohn eines Geschäftsführers einer belgischen b.v.b.a. unter Art. 16 DBA-Belgien und unterliegt deshalb der Arbeitslohn auch insoweit der Besteuerung in Belgien, als er auf Tätigkeiten außerhalb Belgiens entfällt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
DBA BEL Art 15; DBA BEL Art 16
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 28.6.2007 (8 K 129/05)

