Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.04.2007
Aktenzeichen: 18 K 2132/06 Kg

Schlagzeile:

Aufenthalt aufgrund einer Duldung berechtigt auch nach neuem Recht nicht zum Bezug von Kindergeld

Schlagworte:

Asylbewerber, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Duldung, Kindergeld, Niederlassungserlaubnis, Verfassung, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar2:

Ein Aufenthalt aufgrund einer Duldung berechtigt auch nach neuem Recht nicht zum Bezug von Kindergeld.

Ein Aufenthalt aufgrund einer Duldung berechtigt auch nach neuem Recht nicht zum Bezug von Kindergeld.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 51/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Kindergeld für nur geduldeten, nicht freizügigkeitsberechtigten libanesischen Staatsbürger, der als abgelehnter Asylbewerber weder eine Niederlassungserlaubnis noch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat? Gesetzliche Neuregelung (§ 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des AuslAnsprG; § 52 Abs. 61a EStG) als Verstoß gegen Art. 3 und Art. 6 GG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2; EStG § 52 Abs 61a S 2; GG Art 3; GG Art 6
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 27.4.2007 (18 K 2132/06 Kg)


zur Suche nach Steuer-Urteilen