Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 30.10.2007 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2139-b/07/0001 |
Schlagzeile: |
Zweifelsfragen zu Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 ff. EStG
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Buchmäßiger Nachweis, Investitionsabzugsbetrag, Investitionsjahr, Investitionszeitpunkt
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium informiert über Zweifelsfragen zu Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 ff. EStG. Das BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004 wird in folgenden Punkten geändert.
1. Benennung des Investitionsjahres
2. Bildung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe
3. Buchmäßiger Nachweis gebildeter Ansparabschreibungen
4. Anwendbarkeit der Steuerermäßigung nach § 34 EStG
Die Änderungen des BMF-Schreibens vom 25. Februar 2004 gelten in allen noch offenen Fällen.
Wichtiger Hinweis: Die Änderungen des § 7g EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (neuer Investitionsabzugsbetrag) sind nicht Gegenstand des Schreibens.