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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.06.2007
Aktenzeichen: X R 13/06

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.02.2006
Aktenzeichen: 3 K 307/02

Schlagzeile:

Schlagworte:

Baudenkmal, Bemessungsgrundlage, Eigene Wohnzwecke, Erhöhte Absetzung, Sonderausgaben, Steuerbegünstigung, Wirtschaftliche Belastung, Zuschuss

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus.

1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus.

2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.


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