Quelle: |
Bundeszentralamt für Steuern |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 18.01.2007 |
Aktenzeichen: | Newsletter Familienleistungsausgleich 01/2007-4 |
Schlagzeile: |
Zwingende Erteilung von Kindergeldbescheiden
Schlagworte: |
Bescheid, Kindergeld, Zwingende Erteilung
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig für das Kindergeld. In ihrem Newsletter informiert die Bundesbehörde die Familienkassen über die zwingende Erteilung von Kindergeldbescheiden (Klarstellung der Ausführungen im Newsletter Ausgabe Dezember 2006).
Hintergrund: Mit Wegfall des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Kindergeldbescheide ab 01.01.2007 zwingend schriftlich zu erteilen.
Das Bundeszentralamt zeigt die Konsequenzen auf für Neufälle (= Festsetzungen für Kinder, die ab 01.01.07 geboren werden) und für Bestandsfälle (= Festsetzungen für Kinder, die vor dem 01.01.07 geboren wurden und das 18. Lebensjahr erst noch vollenden). Bei der letzten Fallgruppe wird unterschieden zwischen befristeten Festsetzungen und unbefristeten Festsetzungen.
Das Bundeszentralamt weist darauf hin, dass es sich bei der frühzeitigen Mitteilung an den Berechtigten nicht um einen Verwaltungsakt handelt.
Hinweis: Der Newsletter befasst sich auch mit folgenden Themen:
- Verwendung der Erklärung zu den Werbungskosten
- Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 EStG bei vollstationär untergebrachten behinderten Kindern
- Erweiterter Pfändungsschutz für Konten und Bargeld gemäß § 76 a EStG