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Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 12.10.2005 |
| Aktenzeichen: | 5 K 456/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitsloser, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Kindergeld, Schulabschluss, Übergangsphase, Übergangszeit, Zivildienst
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 5/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.2.2007):
Begrenzung der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten auf vier Monate als unzulässige Rechtsausübung? Steht dem Kläger das Kindergeld auch dann zu, wenn der Sohn nach Schulabschluss bis zum Beginn des Zivildienstes 7 Monate weder bei der Arbeitsvermittlung noch bei der Berufsberatung gemeldet war?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c; SGB 3 § 122 Abs 1; AFG § 103 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 12.10.2005 (5 K 456/03)

