Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.06.2007 |
Aktenzeichen: | 2 K 562/05 |
Schlagzeile: |
Gescheiterte Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteilen
Schlagworte: |
Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Gewinnrealisierung, Nießbrauch, Ruhender Betrieb, Unentgeltliche Übertragung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 26/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Führt die unentgeltliche Übertragung des Betriebsgrundstücks (unter Nießbrauchsvorbehalt) sowie der GmbH-Anteile auf die Kinder zur Beendigung einer (unechten) Betriebsaufspaltung und zu einer gewinnrealisierenden Betriebsaufgabe oder sind nach § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte von den Kindern zwingend fortzuführen? Steht bei Übertragung aller Betriebsgrundlagen ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht der Annahme einer mittelbaren Betriebsaufspaltung oder eines ruhenden Betriebes entgegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 16 Abs 3; EStG § 6 Abs 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 20.6.2007 (2 K 562/05)