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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 17.07.2007
Aktenzeichen: IV C 2 - S 6400/07/0002

Schlagzeile:

Versicherungsteuerpflicht des Versicherungsentgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung

Schlagworte:

Erstversicherungsverhältnis, Kautionsrückversicherung, Versicherungsentgelt, Versicherungsteuer

Wichtig für:

Versicherungsunternehmen

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur versicherungsteuerlichen Behandlung des Entgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008.

Das Versicherungsentgelt, das ein Versicherer an einen anderen Versicherer zahlt zwecks Versicherung der aus einem Vertrag im Sinne des § 2 Abs. 2 VersStG übernommenen Gefahr, ist danach nicht nach § 4 Nr. 1 VersStG von der Besteuerung ausgenommen. Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 VersStG setzt das Bestehen eines Erstversicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes voraus.

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