Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 06.07.2007 |
Aktenzeichen: | 16/6037 |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung der Inflation im Einkommensteuerrecht
Schlagworte: |
Freibad, Inflation, Steuertarif
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/6037) auf, das Steuerrecht so zu reformieren, dass die Inflation bei der Einkommensteuer berücksichtigt wird. Wenn der Einkommensteuertarif nicht an die Geldentwertung angeglichen werde, finde eine "heimliche Steuererhöhung" statt, schreiben die Abgeordneten. Dies bedeute, dass Steuerzahler aufgrund von Einkommens- und Lohnsteigerungen, die Inflation ausgleichen sollen, zunehmend in eine höhere tarifliche Belastung hineinwachsen, ohne dass sich ihr reales Einkommen erhöht.
Die Fraktion verweist auf andere Industrieländer wie Dänemark, die Niederlande, Kanada und die USA, in denen der Einkommensteuertarif an die inflationäre Entwicklung angepasst werde. In Frankreich und Luxemburg seien die Regierungen verpflichtet, höhere Lebenshaltungskosten durch eine Angleichung des Tarifs und der persönlichen Freibeträge zu berücksichtigen.