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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 24.05.2007 |
| Aktenzeichen: | VI R 78/04 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.11.2002 |
| Aktenzeichen: | 14 K 657/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitnehmer, Außendienst, Bewirtungskosten, Werbegeschenk, Werbemittel, Werbungskosten
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Bei der Würdigung, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke beruflich veranlasst sind, kann eine variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz darstellen. Liegt indessen eine derartige Entlohnung nicht vor, so verlieren Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter; der Erwerbsbezug kann sich auch aus anderen Umständen ergeben.

