Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.07.2007
Aktenzeichen: IV B 8 - S 1983/07/0001

Schlagzeile:

Gewährung der Steuerbefreiung aufgrund der Eintragung im Handelsregister als REIT-AG

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Handelsregister, Immobilien-Aktiengesellschaft, Körperschaftsteuer, REITs, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt in seinem BMF-Schreiben Stellung zum Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG). Konkret geht es um die erstmalige Gewährung der Steuerbefreiung aufgrund der Eintragung im Handelsregister als REIT-AG.

Hintergrund: REIT-Aktiengesellschaften sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Voraussetzung hierfür ist nach § 16 Abs. 1 REITG die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 8 bis 15 des REIT-Gesetzes. Diese Voraussetzungen sind von der Gesellschaft während der Dauer des REIT-Status fortlaufend zu erfüllen. Die Überprüfung der Anforderungen nach den §§ 12, 14 und 15 erfolgt auf Grundlage des Einzel- oder Konzernabschlusses nach IFRS, die Ausschüttungsverpflichtung nach § 13 ist anhand des HGB-Jahresabschlusses zu prüfen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen