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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 21.06.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung von staatlichen Zahlungen zur Investitionsförderung in den Mitgliedstaaten der EU-25

Schlagworte:

EU-Strukturfonds, Investitionsförderung, Kohäsionsfonds

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Am 1. Januar 2007 hat die neue Förderperiode für die Struktur- und Kohäsionsfonds der Europäischen Union begonnen, die den Zeitraum bis 2013 umfasst. Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG wichtige Änderungen der Förderbedingungen und die Förderpraxis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Augenschein genommen. Für Deutschland ist insbesondere ein Ergebnis der Studie von Bedeutung: Aus der Umstellung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen von der Netto- auf die Bruttobetrachtung der Subventionswerte von Förderprogrammen und -maßnahmen ergeben sich keine Nachteile für Investitionen in den deutschen Fördergebieten.

Bei dem angebotenen Dokument handelt es sich um einen Auszug aus dem Monatsbericht des BMF vom Juni 2007. Das BMF hat die Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG auf 8 Seiten zusammengefasst.

In der Einleitung heißt es. Der 1. Januar 2007 war eine Zäsur in der europäischen Regional- und Beihilfepolitik. Es begann nicht nur die neue Förderperiode für die EU-Strukturfonds und den Kohäsionsfonds, auch bei der EU-Beihilfenkontrolle liefen die Genehmigungen nationaler regionalpolitischer Maßnahmen zum 31. Dezember 2006 aus. Mit den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds finanziert die EU Maßnahmen zur Strukturverbesserung in den Mitgliedstaaten aus ihrem Haushalt. Mit ihrer Einstellung in die nationalen Haushalte nehmen diese Mittel den Charakter staatlicher Mittel im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag an. Diese staatlichen Mittel (national und EU) unterliegen der Beihilfenkontrolle der EU-Kommission. Als erstes Element für das neue Beihilferegime in der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden am 21. Dezember 2005 die „Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung“ von der EU-Kommission beschlossen und am 4. März 2006 im Amtsblatt veröffentlicht (C 54/13ff). Diese Leitlinien sind die Grundlage für die Erstellung der Fördergebietskarte in allen EU-Mitgliedstaaten für die neue Förderperiode.

Beeinflusst durch ein Urteil des Europäischem Gerichtshofs (EuGH) beabsichtigte die EU-Kommission – im Gegensatz zum früheren Verfahren –, eine etwaige Besteuerung von Beihilfen in den Mitgliedstaaten bei der Ermittlung des sogenannten Subventionsäquivalents, also des Wertes einer Beihilfe im Verhältnis zu den förderfähigen Investitionskosten, nicht mehr zu berücksichtigen. Dies wird als Übergang vom Netto- zum Bruttosubventionsäquivalent bezeichnet. Außerdem sollten die Förderhöchstsätze und der Umfang der Fördergebiete reduziert werden.

Gliederung
1 Einleitung
2 Grundlagen des EU-Beihilferechts
3 Rechtliche Veränderungen bei den Regionalleitlinien
4 Auswirkungen auf das reale Förderniveau
5 Steuerliche Behandlung von Beihilfen
6 Fazit

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