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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Referentenentwurf
Datum: 29.06.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaGK)

Schlagworte:

Kapitalbeteiligung, Modernisierung, MoRaGK, Referentenentwurf, Wagniskapital, Wagniskapitalbeteiligungsgesetz, WKBG

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) wurde am 29. Juni 2007 vom Bundesfinanzministerium an die Ressorts, Länder und Verbände versandt. Mit dem Gesetz soll ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) geschaffen werden, das eine gezielte Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge, insbesondere auch technologieorientierte Unternehmen vorsieht.

In der Einleitung des Referentenentwurfs heißt es: TJunge und mittelständische Unternehmen spielen eine wichtige Rolle für die deutsche Volkswirtschaft, da sie das Innovations- und Wachstumspotential der Volkswirtschaft erhöhen und ein hohes Beschäftigungsniveau fördern. Gerade diese Unternehmen haben allerdings häufig Probleme bei der Kapitalbeschaffung. Bereits jetzt liegt ein besonderer Förderschwerpunkt der Bundesregierung in der direkten Förderung der Finanzierung junger und mittelständischer Unternehmen. Das notwendige Kapital für die Gründung und Fortentwicklung von jungen und mittelständischen Unternehmen muss jedoch vor allem vom privaten Sektor zur Verfügung gestellt werden. Beteiligungskapital ist eine wichtige Finanzierungsquelle für junge und mittelständische Unternehmen, denen andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht offen stehen. In Deutschland ist der Beteiligungskapitalmarkt ein immer wichtiger werdendes Marktsegment, das allerdings im internationalen Vergleich, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung junger und mittelständischer Unternehmen, noch ein erhebliches Entwicklungspotenzial hat. Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften dahingehend zu verbessern, dass sie vermehrt Beteiligungskapital für junge Unternehmen und den Mittelstand zur Verfügung stellen. TDas vorliegende Gesetz fördert daher die Bereitstellung von privatem Wagniskapital für junge und mittelständische Unternehmen.

Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Artikel 7 Inkrafttreten

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