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Quelle: |
Hessisches Landessozialgericht |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 21.03.2007 |
| Aktenzeichen: | L 7 AY 14/06 ER; L 7 B 90/07 AY |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Analogleistungen, Asylbewerberleistung, Aufenthalt, Bundesrepublik Deutschland
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Für einen Anspruch nach § 2 Abs.1 AsylbLG i.V.m. dem SGB XII reicht es aus, wenn der Leistungsberechtigte über eine Dauer von insgesamt 36 Monaten Sozialleistungen bezogen hat. Auf den ausschließlichen Bezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG kommt es nicht an. Diese Auslegung von § 2 Abs. 1 AsylbLG über ihren Wortlaut hinaus ist von Verfassungs wegen geboten und entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift.

