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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 22.01.2007
Aktenzeichen: 20 W 24/07

Schlagzeile:

Schlagworte:

Abgabe, Betreuung, Betreuungsverfahren, Rechtspfleger, Richter, Zuständigkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar2:

In Betreuungsverfahren obliegt die Vorlage eines Abgabestreites nicht dem Rechtspfleger, sondern ist dem Richter vorbehalten

In Betreuungsverfahren obliegt die Vorlage eines Abgabestreites nicht dem Rechtspfleger, sondern ist dem Richter vorbehalten

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