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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.02.2007
Aktenzeichen: 1 U 184/0

Schlagzeile:

Schlagworte:

AGB, Änderung, Änderungsvorbehalt, Anpassung, Fiktion, Internet, Klausel, Preis, Preisänderung, Provider, Vorbehalt, Zustimmungsfiktion

Wichtig für:

Kurzkommentar2:

1. Zur Unwirksamkeit nicht konkretisierter AGB-Anpassungsvorbehalte, Leistungs- und Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Service-Providers.

2. Die Einhaltung der Grenzen des § 308 Nr. 5 BGB für eine Zustimmungsfiktion begründet die Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung allein nicht; diese muss einer Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB auch im Übrigen standhalten.


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