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Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 08.02.2007 |
| Aktenzeichen: | 1 U 184/0 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
AGB, Änderung, Änderungsvorbehalt, Anpassung, Fiktion, Internet, Klausel, Preis, Preisänderung, Provider, Vorbehalt, Zustimmungsfiktion
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
1. Zur Unwirksamkeit nicht konkretisierter AGB-Anpassungsvorbehalte, Leistungs- und Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Service-Providers.
2. Die Einhaltung der Grenzen des § 308 Nr. 5 BGB für eine Zustimmungsfiktion begründet die Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung allein nicht; diese muss einer Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB auch im Übrigen standhalten.

