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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 08.05.2007
Aktenzeichen: 2007/0206009

Schlagzeile:

Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2006

Schlagworte:

Abhilfe, Einspruch, Einspruchsentscheidung, Masseneinspruch, Rechtsbehelf, Rücknahme, Statistik

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium der Finanzen hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2006 zusammengestellt:
Unerledigte Einsprüche am 1.1.2006: 2.914.523
Eingegangene Einsprüche: 5.889.167 (Veränderung gegenüber Vorjahr: + 31,1 %)
Erledigte Einsprüche: 3.552.943 (Veränderung gegenüber Vorjahr: - 6,3 %)
davon erledigt durch
- Rücknahme des Einspruchs: 795.445 (= 22,4 %)
- Abhilfe: 2.261.065 (= 63,6 %)
- Einspruchsentscheidung: 496.433 (= 14,0 %)
Unerledigte Einsprüche am 31.12.2006: 5.250.747

„Masseneinsprüche“, die wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit von Rechtsnormen eingelegt wurden, sind in der Statistik nur teilweise enthalten.

Abhilfen beruhen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht bzw. belegt werden. Aus einer Abhilfe kann daher nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.

Ferner kann nach Angaben des Bundesfinanzministeriums auch keine Aussage zum Anteil der von den Steuerbürgern angefochtenen Verwaltungsakte getroffen werden. Hierfür müsste die Zahl der jährlich erlassenen Verwaltungsakte bekannt sein. Daten hierzu liegen dem BMF nicht vor, zumal mit dem Einspruch nicht nur Steuerbescheide angefochten werden können, sondern auch sonstige von den Finanzbehörden erlassene Verwaltungsakte, wie z.B. die Anordnung einer Außenprüfung, die Ablehnung einer Stundung oder eines Steuererlasses.

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