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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Pressemitteilung
Datum: 11.05.2007
Aktenzeichen: 54/2007

Schlagzeile:

Ergebnisse der 129. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom 8. bis 11. Mai 2007

Schlagworte:

Steuerschätzung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Für das Jahr 2007 wurden gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom November 2006 die finanziellen Auswirkungen folgender Gesetze einbezogen:
- Biokraftstoffquotengesetz
- Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- Real Estate Investment Trust-Gesetz

Außerdem wurden die finanziellen Auswirkungen des EuGH-Urteils "Meilicke" sowie der Ausdehnung der Anwendung des § 35a EStG auf Eigentümergemeinschaften berücksichtigt.

Darüber hinaus wurden für die Jahre 2008 bis 2011 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Gesetze einbezogen:
- Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
- Haushaltsbegleitgesetz 2006 (Erhöhung der land- und forstwirtschaftlichen Vorsteuerpauschalen und Durchschnittssätze Landwirtschaft)
- Steueränderungsgesetz 2007
- Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft
- Investitionszulagengesetz 2007
- Jahressteuergesetz 2007
- Progressionsvorbehalt Elterngeld
- Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Die Konjunktur wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren weiterhin günstig entwickeln. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt wird ein Zuwachs von 4,0 % in 2007, von 3,7 % in 2008 und von jahresdurchschnittlich 2 3/4 % in den Jahren 2009 bis 2011 prognostiziert. Die Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus der mittelfristigen Projektion der Bundesregierung wurden wie immer als Grundlage für die Steuerschätzung verwendet.

Gegenüber der Steuerschätzung vom November 2006 werden die Steuereinnahmen im Jahre 2007 voraussichtlich um + 20,2 Mrd. € höher ausfallen. Ursächlich hierfür ist vor allem die erfreuliche Entwicklung bei den gewinnabhängigen Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Hinzu kommen kräftige Zugewinne bei der Lohnsteuer und den Steuern vom Umsatz.

Auf den Bund entfallen dabei in 2007 Mehreinnahmen von + 11,1 Mrd. €. Länder und Gemeinden haben 2007 einen Aufkommenszuwachs von + 8,3 Mrd. € bzw. + 2,7 Mrd. € zu erwarten, die EU wird - 2,0 Mrd. € weniger erhalten.

Das Steueraufkommen wird 2008 um + 47,9 Mrd. €, 2009 um + 53,7 Mrd. € und 2010 um + 57,4 Mrd. € höher liegen als im Mai 2006 angenommen.

Das noch nicht endgültig verabschiedete Unternehmensteuerreformgesetz 2008
wurde noch nicht in die Schätzung einbezogen. Infolge der Unternehmensteuerreform werden sich die in der Steuerschätzung ermittelten Mehreinnahmen für die Jahre 2008 bis 2011 um insgesamt 25,3 Mrd. € (Bund: 12,1 Mrd. €) vermindern.

In Anlage 1 werden die Ergebnisse dargestellt. Um einen Vergleich mit den letzten Steuerschätzungen vom November bzw. Mai 2006 zu ermöglichen, sind die Abweichungen in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.

Die Ergebnisse der neuen Steuerschätzung bilden, soweit sie den Bund betreffen, die Grundlage für den Entwurf des Bundeshaushalts 2008 sowie die Fortschreibung des Finanzplans bis 2011.

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